Prof. DR. Christian Rohnke
Rechtsanwalt bei dem
Bundesgerichtshof

Vita

Wissenschaft und
anwaltliche Praxis

Ich habe in München, Genf und als Fulbright-Stipendiat in Austin (Texas) Rechtswissenschaften studiert. Die University of Texas hat mir den Grad eines Master of Comparative Jurisprudence verliehen. An der Ludwig-Maximilians-Universität München wurde ich mit einer Arbeit zum internationalen Kartellrecht zum Dr. iur. promoviert.

Meine Berufstätigkeit habe ich in New York als Attorney-at-Law begonnen, anschließend war ich Rechtsanwalt in verschiedenen wirtschaftsrechtlichen Kanzleien in München und Hamburg. Meine Arbeitsschwerpunkte waren die Prozessführung, vor allem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie das Kartellrecht. Vor meiner Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof war ich 13 Jahre lang Partner einer führenden internationalen Großkanzlei und zuletzt Leiter ihres Hamburger Büros und Mitglied des deutschlandweiten Managements.

Seit 2014 bin ich als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof zugelassen. Neben der Prozessvertretung in der Revisionsinstanz bin ich als Rechtsgutachter und Schiedsrichter tätig.

Während meines ganzen Berufslebens habe ich mich auch in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre engagiert. Ich habe zahlreiche Fachaufsätze und Bücher veröffentlicht und war Mitherausgeber des führenden Kommentars zum Markengesetz. Ich war Lehrbeauftragter an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und der Technischen Universität Hamburg-Harburg, die mich 2003 zum Honorarprofessor für Patentrecht ernannt hat. Daneben war ich Dozent bei Fachanwaltslehrgängen und zahlreichen anderen Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen.

Referenzen

Ausgewählte
Referenzfälle

Urteil vom 16.05.2023 – VI ZR 116/22

In dieser grundlegenden Entscheidung hebt der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf die Revision des von mir vertretenen Medienunternehmens, das Tagebücher eines in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Bankiers veröffentlicht hatte, auf. Der Bundesgerichtshof schränkt insbesondere auch den Anwendungsbereich von § 353d Nr. 3 StGB im zivilrechtlichen Verfahren stark ein.

Beschluss vom 08.12.2022 – IX ZB 72/19

In einer Grundsatzentscheidung bejaht der Bundesgerichtshof die internationale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte trotz eines in einem Drittstaat gestellten Eröffnungsantrags. Der von mir vertretene Insolvenzverwalter kann damit im Ergebnis verhindern, dass ein für die Massegläubiger ungünstigeres ausländische Recht zur Geltung kommt.

Beschluss vom 27.09.2022 – KZB 75/21 – Kartellrecht im Schiedsverfahren

Mit diesem grundlegenden Beschluss entscheidet der Bundesgerichtshof, dass Schiedssprüche im Hinblick auf kartellrechtliche Normen der §§ 19 bis 21 GWB einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht unterliegen. Der für meine Mandantin ungünstige Schiedsspruch wird deshalb teilweise aufgehoben.

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Meine Arbeitsweise

Kompetenz und
Kooperation

Fokus auf das Wesentliche

Meine Arbeitsweise ist geprägt von meiner langen anwaltlichen Erfahrung und meinem wissenschaftlichen Anspruch. Sie ist einzelfallbezogen und zielorientiert. Gleichzeitig leuchte ich Details aus, führe die dogmatische Diskussion und nehme keine Abkürzungen. Ich suche den entscheidenden Punkt und einen kreativen Ansatz.

Zusammenarbeit

Der Prozesserfolg beruht auf Teamarbeit. Mit den Kollegen, die den Fall in den Vorinstanzen vertreten haben, der Rechts- und Patentabteilung und anderen Mitarbeitern meiner Mandanten arbeite ich eng zusammen. Es ist selbstverständlich, dass ich meine Entwürfe zur Diskussion stelle und für Besprechungen zur Verfügung stehe. Auf Wunsch wirke ich schon in der Instanz oder im Vorfeld eines Rechtsstreits beratend mit.

Verantwortung

Ich gebe in jedem Stadium des Verfahrens klare Einschätzungen und Empfehlungen. Aus dieser Analyse folgen die erforderlichen Schritte. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, aber die Verantwortung für die Führung des Verfahrens bleibt immer bei mir.