
Ausgewählte
Verfahren
Diese veröffentlichten Entscheidungen stehen beispielhaft für eine Vielzahl von Verfahren, die ich in den letzten Jahren erfolgreich vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs geführt habe.
Urteil vom 25.11.2020 – VIII ZR 252/18
Der Bundesgerichtshof klärt wesentlichen Fragen des Automobilleasings, insbesondere zum Verhältnis der Ansprüche des Leasinggebers und Leasingnehmers gegen den Verkäufer.
Urteil vom 15.10.2020 – I ZR 210/18 – Vorwerk
Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der von mir vertretenen Handelsplattform, dass sich der Schutz des Markenrechts nicht auf die Identität des Händlers bezieht.
Urteil vom 23.09.2020 – KZR 4/19 – Schienenkartell V
Dieses Verfahren gehört zu einer langen Reihe von Kartellschadensersatzfällen, in denen ich Beklagte vertreten habe.
Urteil vom 05.05.2020 – KZR 36/17 – FRAND Einwand
Der Kartellsenat stärkt die Rechte der Inhaber von standardessentiellen Patenten und entscheidet abschließend zugunsten der von mir vertretenen Patentinhaberin.
Beschluss vom 30.01.2020, Urteil vom 10.03.2020 – I ZR 1/19 – Front kit I und II
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Designschutz von Teilen eines komplexen Erzeugnisses. Nach einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (C-123/20) hebt der Bundesgerichtshof die von mir angegriffene Berufungsentscheidung auf und verweist die Sache an das OLG Düsseldorf zurück.
Beschluss vom 06.02.2020 – I ZB 21/19 – INJEKT / INJEX
In einer Grundsatzentscheidung zur Prüfung der Verwechslungsgefahr im Markenrecht folgt der Bundesgerichtshof meiner Argumentation, dass auch beschreibende Bestandteile zu berücksichtigen sind und hebt die gegenteilige Entscheidung das Bundespatentgerichts auf.
Urteil vom 03.12.2019 – KZR 29/17 – NetCologne II
Der Kartellsenat hebt ein Berufungsurteil auf, das die Klage der von mir vertretenen Kabelnetzbetreiber gegen die Veranstalter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgewiesen hatte und macht Vorgaben, wie das von diesen geforderte Einspeiseentgelt zu berechnen ist.
Urteil vom 11.10.2019 – V ZR 7/19
Ich setze eine vertragliche Nutzungsbeschränkung eines Grundstücks durch, die meine Mandantin mit einem Wettbewerber vereinbart hat. Der Bundesgerichtshof folgt meiner Argumentation, dass eine solche Vereinbarung nicht der notariellen Beurkundung bedarf.
Urteil vom 08.10.2019 – KZR 73/17 – Werbeblocker III
Den von mir vertretenen Medienunternehmen gelingt vor dem Kartellsenat ein wichtiger Erfolg gegen Anbieter von sog. "Werbeblockern", die in vorangegangenen Entscheidungen noch als unbedenklich eingestuft worden waren.